Nutzungsbedingungen WELT Digital
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| 132 | 132 | 11.2 Wird der Zugang zu WELTplus als Teil eines Bundle-Angebotes angeboten, ist der Vertrag über den Zugang zu WELTplus mit einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. 24 Monate) versehen. Die Länge der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung. Der Vertrag über den Zugang zu WELTplus verlängert sich immer wieder automatisch um weitere 12 Monate ("Verlängerungszeitraum") zu dem mit dem Angebot für die Verlängerung angegebenen Preis, wenn er nicht von dem Nutzer oder von Axel Springer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Vergütung für den Zugang zu WELTplus auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum entsprechend dem Angebot für das Bundle fällig: Handelte es sich um ein Bundle mit Einmalzahlung zu Beginn, wird die Vergütung für den gesamten Verlängerungszeitraum als Einmalzahlung fällig. Handelte es sich hingegen um ein Bundle mit monatlicher Zahlungsweise, wird die Vergütung auch während des Verlängerungszeitraums monatlich zur Zahlung fällig. Erteilt der Nutzer Axel Springer bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat und verlängert sich der Vertrag, wird Axel Springer nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Vergütung für den Zugang zu WELTplus jeweils per Lastschrift vom angegebenen Konto des Nutzers einziehen. Für den Lastschrifteinzug während der Mindestvertragslaufzeit des Bundle-Angebots muss der Nutzer dem eingeschalteten Finanzierungspartner ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. |
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| 134 | 134 | 11.3 In Fällen, in denen der Nutzer während eines bestehenden WELTplus-Abonnements zu einem anderen WELT-plus-Paket wechselt oder zu seinem Abonnement ein weiteres verfügbares Abonnement-Modul hinzubestellt, beginnt insgesamt eine neue Vertragsperiode für den Abonnement-Vertrag mit der Dauer der jeweiligen Mindestlaufzeit. Für die neue Vertragsperiode gilt dann wiederum Ziffer 11.1. Dadurch kann es also zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit kommen, ohne dass eine vorherige ordentliche Kündigung in der "alten" Vertragsperiode möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich mit der Abrechnung für die neue Vertragsperiode verrechnet. Bei In-App-Käufen ist uns diese Verrechnung jedoch gegebenenfalls wegen Restriktionen der Anbieter der App-Store nicht möglich. |
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| 136 | 136 | 11.4 Bei der WELT-App hat zudem der Anbieter des jeweiligen App-Stores (iTunes Store, Google Play Store etc.) Einfluss auf die verfügbaren Abonnementmodelle. Während sich bei dem einen App-Store mittels In-App-Käufen erworbene WELTplus-Abonnements um die ursprüngliche Vertragsperiode verlängern können (wie Ziffer 11.1), ist dies in einem anderen App-Store gegebenenfalls gerade nicht der Fall und das WELTplus-Abonnement endet automatisch ohne Kündigung oder kann mit einer anderen Kündigungsfrist als die in Ziffer 11.1 genannte gekündigt werden. Es gelten insofern neben den Ziffern 11.1 und 11.2 dieser AGB ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen App-Stores. Teilweise bieten die AppStores auch besondere Möglichkeiten, Abonnements zu beenden, etwa über einen entsprechenden Menüpunkt im Store. |
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| 138 | 11.5 Für kostenlose Einführungsangebote sowie gesponserte kostenlose Zugänge endet die Verfügbarkeit der Inhalte mit dem Ende der jeweiligen Laufzeit des Angebots/Zugangs, ohne dass eine Erklärung erforderlich ist und ohne dass eine weitere Vertragsbindung (etwa im Wege einer automatischen Verlängerung) entsteht. Gesponserte kostenlose Zugänge können, müssen aber nicht von Axel Springer verlängert werden. | |
| 138 | 11.5 Die außerordentliche Kündigung ist beiden Parteien unbenommen. | |
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| 140 | 11.6 Die außerordentliche Kündigung ist beiden Parteien unbenommen. | |
| 140 | 11.6 Axel Springer steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass der Nutzer die von ihm für WELTplus erteilte Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung widerruft, da Axel Springer nach dem Widerruf der Einwilligung die vertraglichen Leistungen nicht mehr in jeder Hinsicht wie vereinbart erbringen kann. | |
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| 142 | 11.7 Axel Springer steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass der Nutzer die von ihm für WELTplus erteilte Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung widerruft, da Axel Springer nach dem Widerruf der Einwilligung die vertraglichen Leistungen nicht mehr in jeder Hinsicht wie vereinbart erbringen kann. | |
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| 144 | 142 | **12\. Haftung / Gewährleistung / Garantie / Freistellung** |
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| 146 | 144 | 12.1 Sofern Ihnen WELTplus-Angebote oder sonstige Inhalte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen für Schenkungen. Eine Gewährleistung für Mängel wird nicht übernommen. Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten und können jederzeit nach eigenem Ermessen geändert oder eingestellt werden. |
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| 148 | 146 | 12.2 Axel Springer haftet bei der Nutzung von kostenpflichtigen Produkten für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
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